Hundesteuer

Hundesteuer

Hast du dich schon einmal gefragt, warum du für deinen Hund eine Hundesteuer zahlen musst? Oder wie hoch diese überhaupt ist und was genau dahintersteckt? Keine Sorge, du bist nicht allein! Die Hundesteuer wirft bei vielen Hundehaltern Fragen auf – und

genau hier setzen wir an. In diesem Artikel erfährst Du alles, was Du über die Hundesteuer wissen solltest.

Was ist die Hundesteuer?
» Ursprung der Steuer
» Zweck

Wer muss sie bezahlen?
» Gesetzliche Grundlage
» Ausnahmen und Sonderregelungen

Wie hoch ist die Hundesteuer?
» Regionale Unterschiede
» Faktoren, die die Höhe beeinflussen

Anmeldung und Abmeldung
» Wie und wo anmelden?
» Ablauf und Unterlagen
» Fristen
» Abmeldung

Konsequenzen bei Nichtzahlung
» Mögliche Strafen und Bußgelder
» Kontrollmechanismen der Behörden

FAQ

Was ist die Hundesteuer?

Die Hundesteuer ist eine kommunale Abgabe, die jeder Hundehalter zahlen muss. Sie gehört zu den ältesten Steuern in Deutschland und wird von Städten und Gemeinden erhoben. Aber was steckt eigentlich genau dahinter, und warum gibt es diese Steuer überhaupt?

Ursprung der Steuer

Die Hundesteuer hat eine lange Geschichte, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht. Ursprünglich wurde sie eingeführt, um die Zahl der Hunde in Städten zu regulieren. In einer Zeit, in der wilde Hunde oft Krankheiten verbreiteten und eine Gefahr für Menschen darstellten, war die Hundesteuer ein Mittel, um die Haltung von Hunden an klare Regeln zu binden. Wer einen Hund halten wollte, musste dafür zahlen – ein erster Schritt, um sicherzustellen, dass nur verantwortungsvolle Halter sich einen Hund leisten konnten.

Zweck der Hundesteuer

Zunächst einmal dient die Hundesteuer primär ordnungspolitischen Zielen. Das bedeutet, dass sie als Instrument zur Regulierung der Hundepopulation in Städten und Gemeinden eingesetzt wird. Durch die finanzielle Belastung soll verhindert werden, dass die Anzahl der Hunde in einem Gebiet unkontrolliert ansteigt. Ob dies tatsächlich funktioniert, ist jedoch fraglich, da die Zahl der Hunde in Deutschland trotz steigender Steuereinnahmen weiterhin zunimmt.

Ein weiterer wichtiger Zweck der Hundesteuer ist die Generierung von Einnahmen. Die Hundesteuer fließt in den allgemeinen Haushalt der Gemeinden und Städte. Das bedeutet, dass die Gelder nicht speziell für hundebezogene Ausgaben wie die Beseitigung von Hundekot oder den Ausbau von Hundespielwiesen reserviert sind. Stattdessen können die Kommunen frei entscheiden, wofür sie die Einnahmen aus der Hundesteuer verwenden möchten.

Trotz ihres Namens ist die Hundesteuer also keine Gebühr für spezifische Leistungen, sondern eine allgemeine Abgabe. Du trägst mit deiner Hundesteuer möglicherweise zur Finanzierung von Straßenbau, öffentlichen Einrichtungen oder anderen kommunalen Projekten bei, die nicht direkt mit der Hundehaltung in Verbindung stehen.

Wer muss Hundesteuer zahlen?

Wenn du einen Hund besitzt oder darüber nachdenkst, dir einen anzuschaffen, hast du dich sicherlich schon gefragt: Wer muss Hundesteuer zahlen, und was sagt das Gesetz dazu? Wir verraten es dir.

Grundsätzlich gilt: Jeder, der in Deutschland einen Hund hält, muss Hundesteuer zahlen und das – unabhängig von der Größe oder der Rasse des Hundes. Die Steuerpflicht beginnt in der Regel, wenn dein Hund 3 Monate alt wird. Wichtig zu wissen: Die Steuer wird für jeden gehaltenen Hund separat fällig. Wenn du also mehrere Hunde besitzt, musst du für jeden einzelnen Hund Steuer entrichten. Auch wenn du den Hund von einer anderen Person übernommen hast, bist du als neuer Halter steuerpflichtig.

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Hundesteuer findet sich in Artikel 105 Absatz 2a des Grundgesetzes. Dieser Artikel ermächtigt die Bundesländer, Gesetze über örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern zu erlassen. Auf Basis dieser Gesetze können dann die Kommunen ihre eigenen Hundesteuersatzungen beschließen.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Es gibt einige Fälle und besondere Umstände, in denen du unter bestimmten Voraussetzungen von der Verpflichtung zur Zahlung der Hundesteuer befreit sein kannst oder eine deutliche Ermäßigung auf den zu zahlenden Betrag erhältst.

Blindenführhund Hundesteuer

Assistenz- und Arbeitshunde: 

Wenn du einen Blindenführhund, Therapiehund, Rettungshund oder einen anderen Assistenzhund hast, bist du in der Regel von der

Hundesteuer befreit. Dies gilt auch für Diensthunde von Polizei, Bundesgrenzschutz und Rettungsdiensten.

Gewerblich genutzte Hunde:

Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden, wie beispielsweise Zuchthunde, sind oft von der Hundesteuer befreit.

Adoptierte Tierheimhunde:

Viele Gemeinden bieten eine besondere Unterstützung an, indem sie für einen bestimmten, häufig begrenzten Zeitraum auf die Erhebung der Hundesteuer verzichten, sofern du dich dafür entscheidest, einem Hund aus einem Tierheim ein neues Zuhause zu schenken und ihn zu adoptieren.

Soziale Härtefälle:

Falls du staatliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, wie beispielsweise Bürgergeld, Sozialhilfe oder andere Unterstützungsleistungen, erhältst, hast du in vielen Fällen die Möglichkeit, bei deiner zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung eine Ermäßigung der Hundesteuer zu beantragen oder sogar eine vollständige Befreiung von dieser Steuer zu erwirken, was dir helfen kann, die finanzielle Belastung durch die Haltung eines Hundes zu reduzieren.

Jagd- und Hütehunde:

In vielen Gemeinden gibt es die Möglichkeit, für Jagd- und Hütehunde Steuervergünstigungen oder sogar vollständige Befreiungen zu erhalten, da diese Hunde oft eine besondere Funktion erfüllen, beispielsweise bei der Jagd, beim Hüten von Tieren oder in anderen landwirtschaftlichen Bereichen, wodurch ihre Haltung und Nutzung gezielt unterstützt werden soll.

Wie hoch ist die Hundesteuer?

Die Hundesteuer variiert stark je nach Gemeinde und Bundesland. Dennoch lässt sich ein allgemeiner Durchschnittswert ermitteln. In den meisten Fällen liegt die Hundesteuer für einen einzelnen Hund zwischen 40 und 190 Euro pro Jahr. Diese breite Spanne verdeutlicht, wie unterschiedlich die Kosten ausfallen können.

Es ist wichtig zu beachten, dass einige Faktoren den Steuersatz beeinflussen können. Zum Beispiel zahlst du für deinen ersten Hund in der Regel weniger als für jeden weiteren. Außerdem erheben viele Gemeinden höhere Steuern für sogenannte Listenhunde oder als gefährlich eingestufte Rassen.

Regionale Unterschiede: Beispiele aus Bundesländern und Städten

Die Höhe der Hundesteuer variiert stark von Bundesland zu Bundesland. Hier einige Beispiele:

Während du in Bayern vergleichsweise günstig wegkommst und im Schnitt 100 Euro pro Jahr zahlst, musst du in Baden-Württemberg etwas tiefer in die Tasche greifen – hier werden meist 108 Euro fällig. Am teuersten ist es in der Hauptstadt: In Berlin beträgt die jährliche Hundesteuer 120 Euro.

Besonders große Unterschiede findest du in Nordrhein-Westfalen: Je nachdem, in welcher Gemeinde du wohnst, zahlst du zwischen 96 und 156 Euro Hundesteuer im Jahr. Auch in Schleswig-Holstein schwanken die Beträge von Ort zu Ort – hier werden für deinen ersten Hund jährliche Steuern zwischen 126 und 144 Euro fällig.

Hier erhältst du eine ausführliche Übersicht über die Steuersätze nach Bundesländern aufgeschlüsselt. Die genannten Beträge sind nur Durchschnittswerte, denn die Hundesteuer wird von jeder Stadt und Gemeinde selbst festgelegt. Deshalb kannst du je nach deinem Wohnort ganz unterschiedliche Summen zahlen.

BundeslandHundesteuer
Baden-Württemberg108 – 120 Euro
Bayern84 – 132 Euro
Berlin120 Euro
Brandenburg72 – 108 Euro
Bremen150 Euro
Hamburg90 Euro
Hessen90 – 180 Euro
Mecklenburg-Vorpommern96 – 108 Euro
Niedersachsen120 – 132 Euro
Nordrhein-Westfalen96 – 156 Euro
Rheinland-Pfalz114 – 186 Euro
Saarland72 – 120 Euro
Sachsen96 – 108 Euro
Sachsen-Anhalt90 – 100 Euro
Schleswig-Holstein126 – 144 Euro
Thüringen84 – 108 Euro
Stand: 11/2024

Städtische Unterschiede bei der Hundesteuer

Noch deutlicher werden die Unterschiede, wenn du einzelne Städte betrachtest: In Hamburg beträgt die Steuer beispielsweise 90 Euro pro Jahr. Dagegen musst du in Frankfurt am Main mit einer deutlich höheren Hundesteuer von 180 Euro jährlich rechnen.

Hier findest du Beispiele für Hundesteuersätze aus verschiedenen Städten:

StadtHundesteuer
Berlin120 Euro
Bremen150 Euro
Dresden108 Euro
Düsseldorf96 Euro
Erfurt108 Euro
Frankfurt am Main180 Euro
Hamburg90 Euro
Hannover150 Euro
Kiel126 Euro
Köln156 Euro
Leipzig96 Euro
Magdeburg96 Euro
Mainz186 Euro
München100 Euro
Nürnberg132 Euro
Potsdam108 Euro
Saarbrücken120 Euro
Schwerin108 Euro
Stuttgart108 Euro
Wiesbaden180 Euro
Stand: 11/2024

Faktoren, die die Höhe der Hundesteuer beeinflussen

Wohnort

In ländlichen Gebieten kannst du in der Regel mit deutlich niedrigeren Hundesteuersätzen rechnen. Hier bewegt sich die Hundesteuer typischerweise in einem Bereich von 5 bis 40 Euro pro Jahr. Die Gemeinde Markt Windorf im Landkreis Passau erhebt keinerlei Hundesteuer. Im brandenburgischen Kremmen sind es nur 24 Euro und in Ahausen in Niedersachsen zahlen Hundebesitzer nur 36 Euro im Jahr.

Anzahl an Hunden

Für deinen ersten Hund zahlst du in der Regel einen Basissatz. Sobald du einen zweiten oder dritten Hund in deinen Haushalt aufnimmst, steigt die Hundesteuer in den meisten Fällen deutlich an. Die Steuersätze sind oft gestaffelt, was bedeutet, dass du für jeden zusätzlichen Hund mehr zahlst.

Die stufenweise Erhöhung der Hundesteuer für jeden weiteren Hund ist kein Zufall: Deine Stadt oder Gemeinde möchte damit gezielt Einfluss auf die Anzahl der Hunde nehmen. Der Gedanke dahinter: Je teurer es wird, einen weiteren Hund zu halten, desto genauer überlegen sich Hundehalter wie du, ob sie sich tatsächlich einen zweiten oder dritten Vierbeiner anschaffen. So können die Behörden die Hundepopulation in ihrer Region besser im Blick behalten.

Die Rasse

Kampfhund Hundesteuer

Die Rasse deines Hundes kann jedoch einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Hundesteuer haben. Besonders deutlich wird dies bei sogenannten Listenhunden oder „Kampfhunden“. Für diese Hunderassen verlangen die Gemeinden oft einen deutlich

höheren Steuersatz. In manchen Fällen kann die Hundesteuer für Listenhunde das Fünf- bis Sechsfache des Basissatzes betragen. Hier sind Beispiele für rassespezifische Hundesteuern:

  • In München beträgt die Hundesteuer für einen normalen Hund 100 Euro pro Jahr, während für Listenhunden 800 Euro jährlich fällig werden.
  • In Stuttgart zahlt man für den ersten Hund 108 Euro, während man für Listenhunden hingegen 612 Euro pro Jahr bezahlt.
  • In Hamburg liegt der Steuersatz bei 90 Euro jährlich für normale Hunde, während für als gefährlich eingestufte Hunde 600 Euro pro Jahr verlangt werden.

Anmeldung und Abmeldung eines Hundes

Jetzt schauen wir uns an, wie du deinen Hund anmelden kannst. Die Anmeldung ist ein wichtiger Schritt, um alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und sicherzustellen, dass dein Hund offiziell registriert ist.

Wie und wo melde ich meinen Hund an?

Die Anmeldung zur Hundesteuer erfolgt in der Regel bei der Gemeinde oder Stadt, in der du deinen Hauptwohnsitz hast. Viele Städte bieten mittlerweile bequeme Online-Anmeldungen an, aber du kannst auch persönlich im Rathaus oder der zuständigen Behörde vorstellig werden.

Wie läuft die Anmeldung ab?

Der Prozess der Hundeanmeldung ist recht unkompliziert. Zunächst musst du ein Anmeldeformular ausfüllen, das du entweder online findest oder vor Ort erhältst. Dabei werden verschiedene Informationen benötigt:

  • Deine persönlichen Daten und Kontaktinformationen
  • Details zu deinem Hund (Rasse, Alter, Geschlecht)
  • Das Datum, ab dem du den Hund hältst

Zusätzlich zum Anmeldeformular solltest du einige Unterlagen bereithalten:

  • Einen Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis)
  • Einen Nachweis über den Erwerb des Hundes (Kaufvertrag oder Ähnliches)
  • Bei bestimmten Rassen eventuell einen Rassenachweis.

Fristen

Verpasse die Anmeldefrist nicht. In den meisten Gemeinden musst du deinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in deinen Haushalt zur Hundesteuer anmelden. Dies gilt auch, wenn du mit deinem Hund umziehst oder wenn dein Welpe drei Monate alt wird.

Abmeldung deines Hundes

Solltest du dich von deinem Hund trennen müssen, ziehst du um oder ist dein Hund verstorben, ist es wichtig, ihn von der Hundesteuer abzumelden. Dieser Prozess ist in der Regel auch unkompliziert, erfordert aber deine aktive Mitwirkung.

Zunächst einmal musst du dich an die gleiche Stelle wenden, bei der du deinen Hund ursprünglich zur Hundesteuer angemeldet hast. Du hast dabei verschiedene Möglichkeiten:

  • Persönliche Vorsprache: Du kannst direkt zum zuständigen Amt gehen und deinen Hund dort abmelden. Nimm zur Sicherheit deine Hundesteuermarke mit.
  • Schriftliche Abmeldung: Viele Gemeinden bieten Formulare zur Abmeldung von der Hundesteuer an. Diese kannst du ausfüllen und per Post oder E-Mail an die zuständige Stelle senden.
  • Online-Abmeldung: Einige fortschrittliche Kommunen ermöglichen sogar eine Online-Abmeldung über ihre Webseite. Prüfe, ob deine Gemeinde diesen Service anbietet.

Bei der Abmeldung musst du normalerweise folgende Informationen bereitstellen:

  • Deine persönlichen Daten
  • Die Daten deines Hundes
  • Das Datum, ab dem die Hundehaltung endet
  • Den Grund für die Abmeldung (z.B. Umzug, Abgabe oder Tod des Hundes)

Vergiss nicht, dass du die Abmeldung innerhalb einer bestimmten Frist vornehmen musst. Diese Frist variiert je nach Gemeinde, beträgt aber üblicherweise zwei bis vier Wochen nach Beendigung der Hundehaltung.

Beachte auch, dass du bei der Abmeldung die Hundesteuermarke zurückgeben musst. Dies ist wichtig, da die Marke Eigentum der Gemeinde ist und nicht weiterverwendet werden darf.

Konsequenzen bei Nichtzahlung der Hundesteuer

Wenn du als Hundehalter die Hundesteuer nicht zahlst, kann das ernsthafte Folgen haben. Zunächst einmal wird die Nichtzahlung der Hundesteuer als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Das mag harmlos klingen, kann aber durchaus teuer werden. Die zuständigen Behörden werden dich in der Regel zunächst anmahnen. Solltest du auch nach einer zweiten Mahnung die Hundesteuer nicht bezahlen, wird dir eine Vollstreckung angedroht.

Mögliche Strafen und Bußgelder

Zunächst einmal musst du damit rechnen, dass du die Hundesteuer rückwirkend nachzahlen musst. In der Regel fordern die Behörden die Steuer für die letzten vier bis fünf Jahre ein. Sollte nachgewiesen werden können, dass dein Hund schon länger bei dir lebt, kann dieser Zeitraum sogar noch ausgedehnt werden.

Strafen und Bußgelder Hundesteuer

Darüber hinaus drohen dir hohe Bußgelder. Die Höhe dieser Bußgelder kann je nach Gemeinde und Schwere des Verstoßes variieren, aber sie können durchaus mehrere tausend Euro betragen. In einigen Städten, wie beispielsweise Rostock, können Bußgelder von bis zu 5000 Euro verhängt werden.

Diese hohen Summen dienen vor allem der Abschreckung und sollen sicherstellen, dass du als Hundehalter deinen Hund ordnungsgemäß anmeldest. Zusätzlich zu den Bußgeldern können weitere Kosten auf dich zukommen. Dazu gehören Mahngebühren und Säumniszuschläge, die zusätzlich zur offenen Hundesteuer erhoben werden.

In besonders schweren Fällen kann die Nichtanmeldung zur Hundesteuer sogar als Steuerhinterziehung gewertet werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Eine Steuerhinterziehung ist eine Straftat und kann entsprechend schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Kontrollmechanismen der Behörden

Um sicherzustellen, dass alle Hundehalter ihrer Steuerpflicht nachkommen, haben die Behörden verschiedene Kontrollmechanismen entwickelt. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Einhaltung der Hundesteuervorschriften zu überprüfen und Steuerhinterziehung zu verhindern.

Ein wichtiges Instrument ist die Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung und Bezahlung der Hundesteuer erhältst du eine solche Marke, die du gut sichtbar am Halsband deines Hundes befestigen solltest. Bei Kontrollen durch das Ordnungsamt dient sie als Nachweis, dass du die Hundesteuer ordnungsgemäß entrichtet hast.

Viele Städte und Gemeinden führen zudem regelmäßige Kontrollen durch. In Görlitz beispielsweise haben 2020 Mitarbeiter der Steuer- und Kassenverwaltung straßenzugweise die Haushalte im Stadtgebiet überprüft. Sie erstellten Listen der Bewohner und haben sie mit den den Meldedaten abgeglichen.

Darüber hinaus arbeiten verschiedene Behörden zusammen, um nicht angemeldete Hunde aufzuspüren. Das Ordnungsamt kontrolliert bei Routinekontrollen nicht nur die Einhaltung der Leinenpflicht und das Mitführen von Hundekottüten, sondern fragt auch nach der Hundesteuermarke. Informationen über nicht registrierte Hunde werden dann an die Steuerverwaltung weitergeleitet.

FAQ

Nein, es gibt keine Ermäßigung für kleine Hunde. Die Hundesteuer wird unabhängig von der Größe deines Hundes erhoben und es spielt auch keine Rolle, ob dein Hund groß, klein, schwer oder leicht ist.

Die Hundesteuer wird üblicherweise jährlich erhoben. In vielen Gemeinden wird die Steuer in vier Teilbeträgen fällig. In Berlin beispielsweise werden die Zahlungen am 5. März, 5. Juni, 5. September und 5. Dezember mit jeweils einem Viertel des Jahresbetrags fällig.

Nein, die Hundesteuer kann in der Regel nicht als haushaltsnahe Dienstleistung oder in anderer Form von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.

In einigen europäischen Ländern wie Österreich, der Schweiz, Niederlande und Luxemburg wird ebenfalls eine Hundesteuer erhoben. In vielen anderen Ländern, darunter Frankreich, Dänemark, Italien, Großbritannien, Schweden, Belgien, Griechenland, Kroatien, Spanien und Ungarn wurde die Hundesteuer jedoch abgeschafft.

Die Hundesteuer ist nicht das einzige, was du als Hundebesitzer zahlen musst. Wenn du wissen möchtest, welche anderen Kosten noch auf dich zukommen, schau dir den Artikel Kosten für Hundehaltung an. Dort findest du weitere wichtige Ausgaben.

Falls ihr Fragen, Tipps oder auch Anmerkungen zu unserer Seite habt, könnt ihr uns gerne eine E-Mail an info@mein-tierladen.com schreiben.