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Kampfhunde
„Kampfhunde“ – kaum ein Begriff löst so viele Emotionen und Vorurteile aus. Doch was steckt wirklich hinter dem Mythos dieser besonderen Hunde? Sind sie gefährliche Bestien oder zu Unrecht verurteilte Vierbeiner? Die Wahrheit ist oft viel komplexer, als die Schlagzeilen
vermuten lassen. In diesem Artikel erfährst du, was Kampfhunde wirklich ausmacht, welche Rassen dazugehören, warum sie diesen Stempel tragen und wie ihr Wesen tatsächlich ist.
Historischer Hintergrund
» Die Ursprünge
» Einsatz in der Vergangenheit
» Gesellschaftliche Wahrnehmung
Rassen die als Kampfhunde gelten
» Bundesweit eingestufte Rassen
» Länderspezifische Listen
Rasselisten nach Bundesland
» Begriffsdefinitionen der Auflagen
Wesen und Verhalten von Kampfhunden
» Veranlagung vs. Erziehung
Die Rolle der Medien
» Die Macht der Schlagzeile
» Wahrnehmung vs. Realität
Was sind Kampfhunde?
In der heutigen Zeit wird der Ausdruck „Kampfhunde“ oft umgangssprachlich für Hunderassen verwendet, die als potenziell gefährlich eingestuft werden. eine einheitliche Definition des Begriffs gibt es allerdings nicht. Stattdessen variiert die Einstufung von Hunden als „Kampfhunde“ je nach Bundesland und basiert oft auf subjektiven Kriterien.
Als Alternative zum Begriff „Kampfhunde“ haben sich in der Fachsprache die Bezeichnungen „Listenhunde“ oder „Sokas“ (kurz für „Sogenannte Kampfhunde“) etabliert. Diese Begriffe sind weniger vorbelastet und spiegeln besser wider, dass es sich um eine administrative Einstufung handelt, nicht um eine inhärente Eigenschaft der Hunde.
Gleich mal vorab: Die Einstufung als „Kampfhund“ oder „Listenhund“ bedeutet nicht, dass diese Hunde tatsächlich gefährlicher sind als andere. Vielmehr unterliegen sie aufgrund dieser Einstufung oft strengeren Haltungsvorschriften.
Historischer Hintergrund
Wenn du dich mit dem Thema Kampfhunde beschäftigst, ist es wichtig, deren historischen Ursprung zu verstehen. Die Geschichte dieser Hunde reicht weit zurück und ist eng mit der Entwicklung der Menschheit verknüpft.
Ursprünge der sogenannten Kampfhunde
Die Wurzeln der sogenannten Kampfhunde lassen sich bis in die Antike zurückverfolgen. Schon damals wurden große, kräftige Hunde für kriegerische Zwecke eingesetzt. Griechische und assyrische Armeen nutzten Kriegshunde, um Feinde aufzuspüren oder abzulenken. In der römischen Arena kämpften Hunde sogar gegen wilde Tiere und Gladiatoren.
Die eigentliche Blütezeit der Hundekämpfe begann im 18. und 19. Jahrhundert. In speziellen Arenen, auch „Pits“ genannt, traten Hunde gegen andere Tiere oder Artgenossen an. Um die Kämpfe spektakulärer zu gestalten, wurden gezielt neue Rassen gezüchtet.
Besonders beliebt waren die sogenannten „Bull-and-Terrier“-Hunde. Diese Kreuzungen vereinten die Kraft und Ausdauer der Bulldoggen mit der Schnelligkeit und dem Temperament der Terrier. Das Ergebnis waren Hunde mit enormer Kampfkraft und -lust, die bis zur Erschöpfung kämpfen konnten.
Obwohl Hundekämpfe in England bereits 1835 offiziell verboten wurden, setzte sich die Praxis im Untergrund fort. Die Bezeichnung „Kampfhund“ für bestimmte Rassen spiegelt daher oft historische Gegebenheiten wider, die heute glücklicherweise nahezu der Vergangenheit angehören.
Einsatz in der Vergangenheit
Entgegen der landläufigen Meinung wurden Kampfhunde nicht ausschließlich für aggressive Zwecke gezüchtet. Tatsächlich hatten sie eine Vielzahl von Aufgaben: Sie wurden als Schutzhunde, die Anwesen bewachten und ihre Besitzer beschützten, als Jagdhunde, deren Kraft und Ausdauer sie zu wertvollen Begleitern bei der Jagd machten, oder als Arbeitshunde, die in der Landwirtschaft beim Hüten und Treiben von Vieh halfen, eingesetzt.
Entwicklung und gesellschaftliche Wahrnehmung
Die gesellschaftliche Wahrnehmung der Kampfhunde hat sich im Laufe der Zeit stark gewandelt. Während sie früher oft als Statussymbole oder nützliche Arbeitstiere galten, werden sie heute in vielen Teilen der Gesellschaft mit Gefahr und Aggression assoziiert. Diese Sichtweise ist jedoch oft von Vorurteilen und Fehlinformationen geprägt.
Viele der Rassen, die heute als Kampfhunde bezeichnet werden, wurden ursprünglich nicht für Kämpfe gezüchtet, sondern, wie oben beschrieben, für andere Aufgaben wie das Hüten von Vieh oder als Familienhunde.
Wir möchten noch einmal betonen, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht von seiner Rasse abhängt, sondern von vielen Faktoren wie Erziehung, Haltung und individuellen Eigenschaften. Die pauschale Bezeichnung bestimmter Rassen als „Kampfhunde“ ist daher aus veterinärmedizinischer Sicht abzulehnen.
Rassen die als Kampfhunde gelten
In diesem Abschnitt schauen wir uns die Hunderassen an, die als Kampfhunde gelten. Wie werden sie eingeordnet, was sind ihre allgemeinen Eigenschaften und die Kriterien, nach denen sie in diese Kategorie fallen.
Bundesweit als Kampfhunde eingestufte Rassen
In Deutschland gibt es einige Hunderassen, die landesweit als Kampfhunde gelten. Diese Rassen unterliegen strengen Regelungen und ihre Einfuhr sowie Haltung ist grundsätzlich verboten, es sei denn, es liegt ein berechtigtes Interesse vor. Zu diesen Rassen gehören:
- Pitbull-Terrier
- American Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Bullterrier
Länderspezifische Listen von Kampfhunden
Jedes Bundesland in Deutschland führt seine eigene Liste (Rasseliste) von als gefährlich eingestuften Hunderassen. Diese Listen können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Einige Rassen, die häufig auf diesen Listen auftauchen, sind:
- American Bulldog
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Rottweiler
- Cane Corso
- Dobermann
Die Einstufung dieser Rassen variiert je nach Bundesland. Beispielsweise gilt der Rottweiler in Hessen als potenziell gefährlich, während er in anderen Bundesländern nicht auf der Liste steht.
Lediglich vier Bundesländer führen keine Rasselisten: Schleswig-Holstein, Thüringen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.
Die Kategorisierung von Kampfhunden
Einige Bundesländer, wie zum Beispiel Bayern, unterteilen die als gefährlich eingestuften Hunde zusätzlich in verschiedene Kategorien:
- Kategorie 1: Generell gefährliche Hunde
Diese Hunde werden allein aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft. Ihre Gefährlichkeit wird stets vermutet. Das bedeutet, dass man bei diesen Hunden immer davon ausgeht oder annimmt, dass sie gefährlich sind, ohne dass dies zwingend bewiesen ist.
- Kategorie 2: Hunde mit vermuteten Kampfhundeeigenschaften
Hunde der Kategorie 2 werden als „potenziell gefährliche Hunde“ bezeichnet. Bei diesen Rassen wird die Gefährlichkeit zunächst vermutet, kann aber widerlegt werden.
Rasselisten nach Bundesland
Baden-Württemberg
Hunderassen
Kategorie 1:
American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier.
Kategorie 2:
Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeauxdogge, Fila Brasileiro, Mastín Español, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu
Haltung erlaubt:
Ja
Auflagen:
- Ab einem Alter von sechs Monaten Leinen- und Maulkorbpflicht
- Haltungserlaubnis von der Ortspolizeibehörde erforderlich
- Nachweis über berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit und Sachkunde
- Gesicherte Unterbringung
Zuständige Behörde:
Innenministerium, Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Bayern
Hunderassen
Kategorie 1:
Pitbull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu.
Kategorie 2:
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeauxdogge, Fila Brasileiro, Mastín Español, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu.
Haltung erlaubt:
Ja
Auflagen:
- Haltung erlaubnispflichtig
- Nachweis über Sachkunde, Zuverlässigkeit, berechtigtes Interesse des Halters
- Wesenstest des Hundes
Zuständige Behörde:
Innenministerium
Berlin
Hunderassen
American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen.
Haltung erlaubt:
Ja
Auflagen:
- Haltung erlaubnispflichtig
- Nachweis von Sachkunde über eine Prüfung
- Wesenstest und Gehorsamsprüfung des Hundes
Zuständige Behörde:
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Brandenburg
Hunderassen
Kategorie 1:
American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu.
Kategorie 2:
Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler.
Haltung erlaubt:
Ja
Auflagen:
- Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde
- Nachweis über Volljährigkeit, Sachkunde, Zuverlässigkeit und berechtigtes Interesse des Halters
- Verhaltensgerechte und ausbruchsichere Unterbringung des Hundes
- Haftpflichtversicherung
Zuständige Behörde:
Innenministerium
Bremen
Hunderassen
Pitbull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen.
Haltung erlaubt:
Nur bei Übernahme aus einem Bremer Tierheim und unter strengen Auflagen
Auflagen:
- Haltungserlaubnis beim Ordnungsamt
- Nachweis des Halters über Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde
- Zusätzliche Voraussetzungen: Haftpflichtversicherung, Einverständniserklärung des Vermieters, Führungszeugnis des Halters
Zuständige Behörde:
Bremer Senat
Hamburg
Hunderassen
Kategorie 1:
American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie Mischlinge mit diesen Rassen.
Kategorie 2:
Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen dieser Rassen.
Haltung erlaubt:
Ja
Auflagen:
- Haltungsgenehmigung erforderlich
- Maulkorb- und Leinenpflicht
- Zuverlässigkeitsprüfung des Halters
- Gehorsamsprüfung und Wesenstest des Hundes
- Haftpflichtversicherung
Zuständige Behörde:
Senat der Hansestadt Hamburg
Hessen
Hunderassen
Pitbull Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler.
Haltung erlaubt:
Ja
Auflagen:
- Haltung erlaubnispflichtig
- Leinenpflicht
- Nachweis des Halters über Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Vorlage des Führungszeugnisses) und Sachkunde (Sachkundeprüfung)
- Nachweis über artgerechte Haltung und Wesenstest des Hundes
- Kennzeichnung und Sicherung von Grundstücken und Wohnungen
Zuständige Behörde:
Innenministerium
Mecklenburg-Vorpommern
Hunderassen
KEINE
Als gefährliche Hunde gelten Tiere, die auffällig geworden sind. Aufgrund der Rasse dürfen Hunde seit 2022 nicht mehr als gefährlich eingestuft werden.
Zuständige Behörde:
Innenministerium
Niedersachsen
Hunderassen
KEINE
Als gefährliche Hunde gelten Tiere, die auffällig geworden sind.
Zuständige Behörde:
Innenministerium, Landwirtschaftsministerium
Nordrhein-Westfalen
Hunderassen
Kategorie 1:
Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander und deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
Kategorie 2:
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu.
Haltung erlaubt:
Ja
Auflagen:
- Haltung nur mit behördlicher Erlaubnis
- Nachweis des Halters über Volljährigkeit, Sachkunde (Bescheinigung vom Tierarzt) und Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
- Ausbruchssichere und verhaltensgerechte Unterbringung
- Haftpflichtversicherung
Zuständige Behörde:
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Rheinland-Pfalz
Hunderassen
American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie Hunde des Typs Pitbull Terrier und Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen.
Haltung erlaubt:
Ja
Auflagen:
- Haltung erlaubnispflichtig
- Nachweis eines berechtigten Interesses, Volljährigkeit, Sachkunde (Bescheinigung durch Tierärztekammer) und Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis)
- Haftpflichtversicherung
- Haltung des Hundes in sicherem Gewahrsam
- Leinen- und Maulkorbpflicht
Zuständige Behörde:
Innenministerium
Saarland
Hunderassen
American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pitbull Terrier.
Haltung erlaubt:
Ja
Auflagen:
- Haltung erlaubnispflichtig
- Nachweis über Volljährigkeit und Sachkunde (Teilnahme an entsprechendem Lehrgang)
- Wesenstest des Hundes
Zuständige Behörde:
Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales
Sachsen
Hunderassen
American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander.
Haltung erlaubt:
Ja
Auflagen:
- Haltung erlaubnispflichtig
Nachweis über Volljährigkeit, persönliche Zuverlässigkeit und Sachkunde (Prüfung)
Haftpflichtversicherung
Verhaltensgerechte und ausbruchssichere Unterbringung
Leinen- und Maulkorbpflicht
Zuständige Behörde:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Familie
Sachsen-Anhalt
Hunderassen
Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier.
Haltung erlaubt:
Ja
Auflagen:
- Haltung erlaubnispflichtig
- Nachweis des Halters über Volljährigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde (theoretische und praktische Prüfung) und Zuverlässigkeit (Vorlage des Führungszeugnisses)
- Wesenstest des Hundes
- Haftpflichtversicherung
- Leinen- und Maulkorbpflicht
Zuständige Behörde:
Innenministerium
Schleswig-Holstein
Hunderassen
KEINE
Hunde gelten als gefährlich, wenn sie aggressives Verhalten gezeigt haben. Aufgrund der Rasse dürfen Hunde seit 2016 nicht mehr als gefährlich eingestuft werden.
Zuständige Behörde:
Innenministerium
Thüringen
Hunderassen
KEINE
Hunde gelten als gefährlich, wenn sie auffällig geworden sind, z. B. durch Aggressivität, Kampfbereitschaft und/oder Beißattacken. Aufgrund ihrer Rasse dürfen Hunde seit 2018 nicht mehr als gefährlich eingestuft werden.
Zuständige Behörde:
Landesverwaltungsamt
Begriffsdefinitionen der Auflagen für Kampfhunde
Hier erklären wir euch ein paar Begriffe, die mit den Auflagen für Listenhunde zu tun haben. So wisst ihr genau, was dahintersteckt und was für Halter und Hunde wichtig ist.
Sachkunde
Sachkunde bei Listenhunden bezieht sich auf dein Fachwissen und deine Fähigkeiten im Umgang mit diesen Hunderassen. Es geht darum, dass du als Halter eines solchen Hundes nachweisen kannst, dass du verantwortungsvoll mit ihm umgehst und potenzielle Gefahren minimierst.
Um den Sachkundenachweis zu erhalten, musst du normalerweise eine Prüfung ablegen. Diese besteht oft aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im theoretischen Teil werden dir Fragen rund um das Thema Hund gestellt. In NRW beispielsweise umfasst die Prüfung mindestens 30 Multiple-Choice-Fragen, von denen du zwei Drittel richtig beantworten musst.
Der praktische Teil, sofern er gefordert wird, dient dazu, deine Fähigkeiten im Umgang mit dem Hund unter Beweis zu stellen. Hier geht es darum zu zeigen, dass du deinen Hund sicher führen und kontrollieren kannst.
Gesicherte Unterbringung
Die gesicherte Unterbringung von Kampfhunden bezieht sich auf Maßnahmen, die verhindern sollen, dass dein Hund unkontrolliert entkommen kann. Dabei geht es um folgende Punkte:
- Ausbruchsichere Zäune: Dein Grundstück muss mit einem hohen, stabilen Zaun umgeben sein, der tief genug in den Boden reicht, um ein Untergraben zu verhindern.
- Sichere Türen und Tore: Alle Eingänge müssen selbstschließend und abschließbar sein, um ein versehentliches Öffnen zu verhindern.
- Warnhinweise: An den Eingängen sollten deutlich sichtbare Warnschilder angebracht werden, die auf die Anwesenheit eines Kampfhundes hinweisen.
- Innenräume: Auch innerhalb des Hauses muss sichergestellt sein, dass der Hund nicht unbeaufsichtigt in Bereiche gelangen kann, von denen aus er entkommen könnte.
Wesenstest
Der Begriff Wesenstest ist ein großes Thema für sich, deshalb haben wir dazu einen eignen Beitrag geschrieben. Du findest ihn unter Wesenstest bei Hunden. Dort erklären wir alles Wichtige ausführlich, damit keine Fragen offenbleiben.
Berechtigtes Interesse des Halters
Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn du einen triftigen Grund für die Haltung eines Kampfhundes vorweisen kannst. Dabei geht es darum, dass die Behörden sicherstellen wollen, dass du den Hund nicht aus fragwürdigen Motiven hältst, sondern eine verantwortungsvolle Haltung gewährleisten kannst.
Wesen von Kampfhunden
Entgegen der weit verbreiteten Meinung sind sogenannte Kampfhunde nicht von Natur aus aggressiv oder gefährlich. Studien haben gezeigt, dass das Wesen von Kampfhunde nicht grundsätzlich aggressiver ist als das andere Hunderassen. Eine Untersuchung an
der Tierärztlichen Hochschule Hannover ergab, dass 95% der getesteten Hunde aus Rassen, die oft als Kampfhunde bezeichnet werden, angemessen reagierten und kein gestörtes oder inadäquat aggressives Verhalten zeigten. Interessanterweise war dieser Prozentsatz kaum niedriger als bei Golden Retrievern, die als typische Familienhunde gelten.
Dennoch muss man berücksichtigen, dass jede Hunderasse ihre eigenen genetischen Eigenschaften und charakterlichen Besonderheiten hat. Hunde, die als Kampfhunde bezeichnet werden, sind häufig:
- Massig und muskulös gebaut
- Mit hoher Schmerztoleranz ausgestattet
- Mutig und ausdauernd
Diese Eigenschaften machen sie jedoch nicht automatisch gefährlich. Vielmehr sind sie besonders anspruchsvoll in Haltung und Erziehung. Wenn du einen solchen Hund hältst, musst du dich intensiv mit seinen Bedürfnissen auseinandersetzen und für eine angemessene Auslastung und Erziehung sorgen.
Veranlagung vs. Erziehung
Grundsätzlich sollte man eine Sache verstehen: Keine Hunderasse kommt von Geburt an böse oder gefährlich zur Welt. Vielmehr spielen Faktoren wie Sozialisation, Training und die Beziehung zum Halter eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung des Hundeverhaltens. Ihr Verhalten spiegelt nämlich die Erziehung und das Umfeld wider, in dem sie aufwachsen.
Genetische Veranlagung
Obwohl die Genetik eine Rolle spielt, bestimmt sie nicht allein das Verhalten eines Hundes. Bestimmte Rassen, können zwar genetische Veranlagungen für bestimmte Verhaltensweisen haben, aber diese müssen nicht zwangsläufig zu Aggressivität führen. Stattdessen können diese Veranlagungen, wenn sie richtig kanalisiert werden, zu positiven Eigenschaften wie Loyalität, Schutzinstinkt oder Arbeitsbereitschaft führen.
Der entscheidende Faktor: Erziehung und Umfeld
Die Erziehung spielt eine zentrale Rolle bei der Formung des Verhaltens von Kampfhunden. Eine fundierte und liebevolle Erziehung kann potenzielle genetische Neigungen in positive Bahnen lenken. Frühzeitige Sozialisation, konsequentes Training und positive Verstärkung sind Schlüsselelemente, um aus einem Hund, unabhängig von seiner Rasse, einen ausgeglichenen und sozialverträglichen Begleiter zu machen.
Andererseits kann jeder Hund, unabhängig von seiner Rasse, aggressives Verhalten entwickeln, wenn er vernachlässigt, isoliert oder misshandelt wird. Auch auf Strafe ausgerichtete Erziehungsmethoden und traumatische Erlebnisse, können dazu führen, dass ein Hund aggressiv wird – unabhängig von der Rasse.
Die Rolle der Medien in der Wahrnehmung von Kampfhunden
Wenn du an Kampfhunde denkst, welche Bilder kommen dir in den Sinn? Aggressive Bestien mit gefletschten Zähnen? Oder vielleicht freundliche Familienhunde? Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass deine Vorstellung stark von der medialen Darstellung dieser Hunde beeinflusst ist. Tatsächlich spielen die Medien eine entscheidende Rolle bei der öffentlichen Wahrnehmung von sogenannten Kampfhunden.
Die Macht der Schlagzeile
Die Medien neigen dazu, sensationelle Geschichten in den Vordergrund zu stellen. Leider bedeutet dies oft, dass Vorfälle mit Kampfhunden überproportional häufig berichtet werden. Während friedliche Interaktionen mit diesen Hunden kaum Beachtung finden,
werden Beißvorfälle zu Schlagzeilen. Diese einseitige Berichterstattung führt zu einer verzerrten öffentlichen Wahrnehmung.
Beißt ein Hund einer als Kampfhund bezeichneten Rasse ein Kind, wird dies schnell zu einer landesweiten Nachricht. Die Kernbotschaft lautet oft schlicht „Kampfhund verletzt Kind“, ohne tiefere Hintergründe oder Umstände zu beleuchten. Diese Art der Berichterstattung verstärkt bestehende Vorurteile und Ängste in der Bevölkerung.
Der Unterschied zwischen Wahrnehmung und Realität
Interessanterweise zeigen offizielle Beißstatistiken ein anderes Bild. Entgegen der weit verbreiteten Meinung werden diese nicht von typischen Kampfhunden angeführt. Tatsächlich liegt der Anteil von Vorfällen mit Kampfhunden bei unter 5%. Mischlingshunde und Deutsche Schäferhunde liegen dagegen vorne, was die absolute Anzahl der Bisse betrifft. Dies liegt allerdings u.a. daran, dass diese Rassen sehr verbreitet sind. Diese Diskrepanz zwischen medialer Darstellung und statistischer Realität verdeutlicht den starken Einfluss der Medien auf die öffentliche Meinung.
Prozentualer Anteil der Bisse
Aussagekräftiger sind die prozentualen Anteile. Hier zeigt sich, dass von den als gefährlich eingestuften Rassen tatsächlich ein höherer Anteil zubeißt. In Nordrhein-Westfalen waren es laut Statistik 31 von 11.500 Pitbulls, American Staffordshire Terriern, Staffordshire Bullterriern und Bullterriern. Das entspricht jedoch nur 0,27% – also einer von 370 Hunden dieser Rassen.
Österreichische Beißstatistik
In Österreich führt der Schäferhund die Beißstatistik an, gefolgt vom Dobermann. Beide Rassen sind für fast 40% der Unfälle verantwortlich. Unter den Top 10 der beißenden Rassen finden sich auch Collie, Spitz, Pudel und Schnauzer. Erst auf Platz 10 rangiert mit dem Rottweiler ein als Listenhund eingestufter Hund.
Kritisches Hinterfragen
An dieser Stelle möchten wir betonen, dass wir es nicht gut heißen, wenn ein Kind oder ein Erwachsener verletzt wird – sei es durch einen Kampfhund oder einer anderes Rasse. Nichtsdestotrotz ist es wichtig über den Tellerrand der Schlagzeilen hinauszublicken und sich ein eigenes, fundiertes Bild zu machen.
FAQ
Was ist ein Negativzeugnis?
Ein Negativzeugnis bescheinigt, dass ein Hund trotz seiner Rasse keine gesteigerte Aggressivität aufweist. Es kann durch einen Wesenstest erlangt werden.
Darf ich mit meinem Kampfhund in den Urlaub fahren?
Bei Reisen innerhalb Deutschlands sollten die jeweiligen Landesgesetze beachtet werden, da die Regelungen variieren. Bei Auslandsreisen ist zu prüfen, ob die Einfuhr bestimmter Rassen erlaubt ist, da einige Länder Einreiseverbote für Kampfhunde haben.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Kampfhundeverordnung?
Verstöße wie das Nichttragen von Leine oder Maulkorb, fehlende Haftpflichtversicherung oder das Halten ohne erforderliche Genehmigung können mit Bußgeldern belegt werden. Die Höhe der Strafen variiert je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes.
Kann ich einen Kampfhund aus dem Ausland nach Deutschland bringen?
Die Einfuhr bestimmter Rassen ist in Deutschland verboten oder mit strengen Auflagen verbunden. Es ist wichtig, sich vorab bei den zuständigen Behörden über die geltenden Bestimmungen zu informieren.
Wie hoch sind die Kosten für die Haltung eines Kampfhundes?
Neben den üblichen Kosten für Futter, Pflege und Tierarzt können zusätzliche Ausgaben anfallen, wie:
- Höhere Hundesteuer
- Kosten für den Wesenstest
- Gebühren für die Haltererlaubnis
- Prämien für die Haftpflichtversicherung Die genauen Beträge variieren je nach Region und individuellen Umständen
Warum haben Kampfhunde oft kupierte Ohren?
Historische Gründe:
Ursprünglich wurde das Kupieren der Ohren bei bestimmten Hunderassen aus praktischen Gründen durchgeführt. Bei Kampf- und Wachhunden sollte es verhindern, dass Gegner die Ohren als Angriffspunkt nutzen konnten. Zudem glaubte man, dass kupierte Ohren das Risiko von Ohrentzündungen verringern würden, was jedoch wissenschaftlich nicht belegt ist.
Ästhetische Vorstellungen
Ein Hauptgrund für das Kupieren ist die subjektive ästhetische Vorstellung mancher Menschen. Einige Hundehalter und Züchter bevorzugen das Aussehen von Hunden mit kupierten Ohren, da es ihnen „gefährlicher“ oder „imposanter“ erscheint.
In Deutschland ist das Kupieren von Ohren seit 1987 und das Kupieren von Ruten seit 1998 verboten. Ausnahmen gibt es nur aus medizinischen Gründen oder bei bestimmten Jagdhunden. Trotz des Verbots ist die Strafverfolgung oft schwierig, insbesondere wenn der Eingriff im Ausland durchgeführt wurde.
Falls ihr Fragen, Tipps oder auch Anmerkungen zu unserer Seite habt, könnt ihr uns gerne eine E-Mail an info@mein-tierladen.com schreiben.